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   LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 8 TaBV 15/07   

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https://dejure.org/2007,6647
LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 8 TaBV 15/07 (https://dejure.org/2007,6647)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.2007 - 8 TaBV 15/07 (https://dejure.org/2007,6647)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 2007 - 8 TaBV 15/07 (https://dejure.org/2007,6647)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit der vom Gesamtbetriebsrat zum Regelungsgegenstand "Verteilung der Boni für das vierte Quartal 2005 für das IMS-Team" beantragten Einigungsstelle; Bindungswirkung einer Entscheidung des Arbeitsgerichts hinsichtlich ihrer Zuständigkeitsprüfung im Hinblick auf ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 98 ArbGG
    Einigungsstelle zur Verteilung von Boni

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsstelle zu Bonuszahlung - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates bei Zahlungsbereitschaft nur aufgrund einheitlicher Regelung für Gesamtunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Düsseldorf, 04.11.1988 - 17 (6) TaBV 114/88
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 8 TaBV 15/07
    Dies festzustellen, obliegt der sach- und fachkundigen Beurteilung durch den Richter (so LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.11.1988 - 17 (6) TaBV 114/88 - NZA 1989, 146 ff m. w. N.).

    Nicht dem Bestellungsverfahren, sondern dem Einigungsstellenverfahren bzw. dem sich ggf. anschließenden Beschlussverfahren zur Klärung der Frage, ob dem Betriebsrat tatsächlich ein Mitbestimmungsrecht zusteht, obliegt es, dies positiv zu klären (so LAG Düsseldorf, a. a. O., NZA 1989, 146 ff).

  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 8 TaBV 15/07
    Ebenso sei auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.05.1998 - 1 AZR 704/97 - AP Nr. 98 zu § 87 BetrVG 1972: Lohngestaltung - Bezug genommen, mit dem auf das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) hingewiesen wird.
  • BAG, 11.02.1992 - 1 ABR 51/91

    Einigungsstellenspruch über Jahressondervergütung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 8 TaBV 15/07
    Soweit der Arbeitgeber die Zahlung von einer betriebsübergreifenden Regelung abhängig macht, entsteht ein Abstimmungsbedarf zwischen den Interessen der Einzelbelegschaften, der eine sachgerechte Ausübung des Mitbestimmungsrechts auf einzelbetrieblicher Ebene ausschließt (so BAG, Beschluss vom 11.02.1992 - 1 ABR 51/91 - AP Nr. 50 zu § 76 BetrVG 1972 m. w. N.).
  • BAG, 30.03.1982 - 1 ABR 55/80

    Wettbewerb - Leistung - Motivation - Betriebliche Lohngestaltung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 8 TaBV 15/07
    Für die Frage, ob ein Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrates hier besteht, kommt es nicht darauf an, ob der einzelne Arbeitnehmer (bereits) einen Anspruch auf die freiwillige Leistung hat (so BAG, Beschluss vom 30.03.1982 - 1 ABR 55/80 - AP Nr. 10 zu § 87 BetrVG 1972: Lohngestaltung).
  • LAG Hessen, 03.10.1989 - 4 TaBV 86/89
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 8 TaBV 15/07
    Insoweit sei auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts G. vom 03.10.1989 - 4 TaBV 86/89 - Der Betrieb 1990, 126 f d. A. verwiesen, wonach der Grundsatz, dass die Arbeitgeberin frei bleibt, ob sie überhaupt eine freiwillige Zusatzleistung erbringt oder aufrechterhält, nicht bedeutet, dass der Betriebsrat darauf beschränkt ist, eine vom Arbeitgeber geplante Leistung entweder in der vom Arbeitgeber beabsichtigten Ausgestaltung zu akzeptieren oder Gefahr zu laufen, dass die Leistung nicht gewährt wird.
  • LAG Hamm, 08.09.2015 - 7 TaBVGa 5/15

    Rechte des Betriebsrats bei einseitiger Anordnung von Wochenendarbeit

    Im Übrigen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass der Betriebsrat auch im Rahmen einer abgeschlossenen Betriebsvereinbarung auf Mitbestimmungsrechte nicht gänzlich verzichten kann (BAG, Beschlüsse vom 14.02.1967, 1 ABR 6/66 Rdnr. 11, Beschluss vom 23.06.1992, 1 ABR 53/91 Rdnr. 22, Urteil vom 26.05.1998, 1 AZR 704/97 Rdnr. 57 und LAG Düsseldorf, 8 TaBV 15/07, Beschluss vom 20.03.2007, Rdnr. 97).
  • LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 1 TaBV 62/08

    Wahrung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates im Einigungsstellenverfahren;

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Gerichts und in Übereinstimmung mit den Erkenntnissen anderer Landesarbeitsgerichte dient das Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG dem Ziel, die zwischen den Betriebspartnern stockenden Verhandlungen alsbald mit Hilfe eines externen Vorsitzenden wieder in Gang zu bringen und dadurch die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG zu erneuern (vgl. LAG Niedersachsen vom 25. Oktober 2005 - 1 TaBV 48/05 = LAGE § 98 ArbGG Nr. 45; zuletzt Beschluss vom 30. Januar 2007 - 1 TaBV 106/06; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 98 Rn. 11; Düwell-Lipke-Koch ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz. 12; in diese Richtung ebenso LAG Düsseldorf vom 20. März 2007 - 8 TaBV 15/07 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 48a; LAG Hamm vom 9. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE § 98 ArbGG Nr. 43 jeweils mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - 6 TaBV 40/10

    Zusage zur Aufstockung eines Demografiefonds

    Auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Beschluss vom 20. März 2007 - 8 TaBV 15/07 -) hielte die Streichung einer freiwilligen Leistung durch den Arbeitgeber für einen Verstoß gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit.
  • LAG Niedersachsen, 28.02.2008 - 1 TaBV 151/07

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit

    c) Die Hinweise des Betriebsrats auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Mai 1998 (1 AZR 704/97 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 65) sowie auf den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. März 2007 (8 TaBV 15/07 = AiB 2007, 428) gehen fehl.
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